Gästeregelung
Aus Platzgründen kann leider nur eine begrenzte Zahl von Gästen mitfliegen.
Mitglieder haben im Flugbetrieb Vorrang vor Gästen.
Laut Vereinsbeschluss dürfen höchstens drei Gäste am Hang starten und fliegen.
Sind mehr als 6 Mitglieder im Flugbetrieb, so ist ein Gastflug nicht mehr möglich.
Der Versicherungsnachweis und Kenntnisnachweis muss vor Flugbeginn dem anwesenden Flugleiter vorgezeigt werden.
Der Flugleiter hat sich vom betriebssicheren Zustand des Flugmodells und der Fernsteuerung zu überzeugen.
Gäste die Anfänger oder Ungeübt sind haben dies dem Flugleiter mitzuteilen. Ihnen wird dann ein erfahrenes Mitglied Hilfestellung leisten.
Gäste, die am Hang fliegen wollen, erhalten vor dem Erstflug eine genaue Einweisung durch ein erfahrenes Mitglied, dies gilt besonders für die Regelung am Hang.
Dazu Bitte die Hangflugregeln beachten (gelb unterlegt)
Wer am Hang fliegen möchte dies bitte mit den fliegenden Piloten absprechen !
Die Frequenztafel ist von den Gästen vor Flugbeginn und Einschalten der Funkfernsteuerung zu belegen und bei Doppelbelegung erst Rücksprache zu halten.
Die Gastgebühr beträgt 5 Euro für einen Tag
Gäste die am Flugbetrieb teilnehmen haben sich im Flugbuch mit Namen /Adresse und Versicherungsnummer einzutragen und den Kenntnisnachweis vorzulegen.
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift eine Einweisung in die Flugordnung erhalten zu haben.
Die Vorstandschaft 2020